Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundeschule TeamWerk

1. VERTRAGSPARTNER

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird zwischen dem
Kunden und der Hundeschule TeamWerk, vertreten durch

Ina Lüneburger
Rotdornweg 21
42489 Wülfrath,

nachfolgend „Hundeschule“ genannt, ein Vertrag geschlossen. Andere Bedingungen als diese akzeptieren wir nicht und widersprechen diesen bereits an dieser Stelle ausdrücklich. Mit dem Abschluss eines Vertrages werden die AGB der Hundeschule anerkannt und wirksam. Ein abgeschlossener Vertrag tritt jeweils auf Grundlage der AGB der Hundeschule in Kraft, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit hatten. Eine Änderung der AGB behält sich die Hundeschule jederzeit vor.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von der Hundeschule angeboten werden. Diese umfassen Einzel- und Gruppenunterricht sowie weitere Leistungen rund um das Thema Ausbildung und Beschäftigung des Hundes. Es erfolgt eine theoretische und praktische Unterrichtung des Hundehalters, wobei in Abhängigkeit von der Schwerpunktsetzung der einzelnen Kurse und Unterrichtseinheiten Kenntnisse in allen zentralen Bereichen der Hundeerziehung, u. a. Wahrnehmung des Hundes, Grundlagen von Lernen und Erziehung, Denkweise und Bedürfnisse von Hunden, Sozial-, Rudel- und Aggressionsverhalten, Ernährung und Unterbringung, vermittelt werden.

Wesentlicher Fokus der Ausbildung liegt auf einem souveränen Umgang mit dem Hund in Alltagssituationen. Deshalb wird der Unterricht beim Kunden zuhause oder an zusammen mit dem Kunden festgelegten Treffpunkten abgehalten.

Um einen hohen Ausbildungsstandard von Hund und Hundehalter zu gewährleisten, wird
nach modernsten in der Praxis bewährten Methoden der Hundeerziehung gearbeitet.
So gehören sowohl ein spezielles Programm für Welpen als auch ein Coaching, welches durch Videoaufnahmen unterstützt wird, zum Leistungsprogramm.

Da die Kursinhalte innerhalb des Kurses aufeinander aufbauen, ist ein Austausch des Hundes innerhalb eines Gruppenkurses nur nach Genehmigung der Hundeschule möglich.

Die Details der angebotenen Leistungen werden auf der Homepage der Hundeschule www.hundeschule-teamwerk.de dargestellt und gelten als vertraglich vereinbart.

Eine Unterrichtseinheit dauert grundsätzlich 60 Minuten. Zu dieser Unterrichtszeit zählen auch ggf. stattfindende Beratungsgespräche sowie die Bezahlung des Unterrichts vor Ort. Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu einer Minderung der Vergütung oder einer Nachholung der entgangenen Unterrichtszeit.

Der Lernerfolg kann nicht von der Hundeschule garantiert werden, da dieser maßgeblich vom Hund und seinen spezifischen Eigenschaften sowie dem Hundehalter abhängig ist. Wesentliche Voraussetzung für den Lernerfolg ist die konsequente Umsetzung der vermittelten Ausbildungsmethoden im Alltag. Rechtlich handelt es sich daher bei den Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, um Dienstverträge.

3. AUFNAHMEBEDINGUNGEN

3.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hundeschule erfolgt über das Anmeldesystem auf der Homepage, dieses läuft über den externen Anbieter Kursimple.

3.2 Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule. Diese können jederzeit auch unter www.hundeschule-teamwerk.de/AGB eingesehen werden. Desweiteren willigt dieser in die Erfassung und Verarbeitung seiner für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Daten ein.

3.3. Der Trainingsort bestimmt sich grundsätzlich nach Absprache mit der Hundeschule.

3.4. Die Aufnahme des Hundes in eine Unterrichtsart (einzeln/Gruppe sowie Einzelstunde oder ein bestimmter Gruppenkurs) erfolgt nach Abstimmung mit der Hundeschule. Hierzu kann eine kostenpflichtige Probestunde (Einzeltermin) vereinbart werden.
Die Terminfestlegung erfolgt durch die Hundeschule. Die Hundeschule entscheidet allein darüber, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Gruppenunterricht vorliegen. Sollte sich herausstellen, dass sich einzelne Hunde in einer Gruppe nicht vertragen bzw. einfügen, ist die Hundeschule berechtigt, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.

3.5. Der Kunde sichert verbindlich zu, dass sein Hund, mit dem dieser am Unterricht teilnehmen möchte, amtlich gemeldet, mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und einem vollen Impfschutz (i.d.R. gegen Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Tollwurt und Parvovirose), ausgestattet und gesund, also auch frei von ansteckenden Krankheiten für Mensch und Tier, ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Ebenso sichert der Kunde zu, dass der teilnehmende Hund den Anforderungen des Kurses/Unterrichts gewachsen ist. Im Interesse des Tieres behält sich die Hundeschule vor, die Anforderungen, die im Rahmen des Unterrichts an den Hund gestellt werden, dem Zustand des Hundes anzupassen. Die Planung und Umsetzung des Unterrichts obliegt ausschließlich der Hundeschule auf Basis der vom Kunden formulierten Zielsetzungen.

3.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Online-Anmeldung wahrheitsgemäß auszufüllen. Dabei sind Läufigkeit, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Ängstlichkeit, chronische Krankheiten, körperliche oder altersbedingte Einschränkungen und andere wichtige Sachverhalte anzugeben. Der Kunde legt Impfpass, Meldebescheinigung und Haftpflichtpolice des Hundes bei der Anmeldung der Hundeschule vor. Ändern sich die oben genannten Sachverhalte, so ist die Hundeschule davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3.7. Die Hundeschule ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten, Läufigkeit der Hündin und/oder bei Nichtvorlage der unter Nr. 3.6. benannten Nachweise vom Kurs/Unterricht auszuschließen.
Im Falle des berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch auf Vergütung der Hundeschule gemäß Vertrag bestehen.

4. PREISE/BEZAHLUNG

4.1. Die Preise der Hundeschule sind der jeweils geltenden Preisliste unter www.hundeschule-teamwerk.de zu den jeweiligen Trainings-/Unterrichtsangeboten zu entnehmen. Eine Übersicht über die aktuellen Preise kann ebenfalls bei der Hundeschule vor Ort abgerufen werden.

4.2. Das Unterrichtsentgelt wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Einzel- und Gruppenstunden / Seminare / andere Angebote können sowohl per Überweisung oder bar bezahlt werden. Ohne vorherige vollständige Bezahlung der gebuchten Unterrichtseinheit(en) besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Unterricht.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 7 Tagen, spätestens aber bis 24 Std. vor Unterrichtsbeginn, auf das auf der Rechnung angegebenen Konto einzuzahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. VORBEHALTE/AUSFÄLLE

5.1. Bis zu vier Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit, kann der Kunde ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Es wird lediglich eine Verwaltungskostenpauschale von 12,00 EUR erhoben. Im Falle eines Rücktritts zwischen 28 und acht Tagen vor Kursbeginn werden 50 % des Kurspreises fällig.
Bei einer Stornierung ab einer Woche vor Kursbeginn wird die komplette Kursgebühr fällig.

5.2. Bei Nichtteilnahme an oder Abbruch von Kursen bzw. Gruppentraining durch den Teilnehmer werden keine Kurskosten erstattet. Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden. Für nicht rechtzeitig abgesagte Stunden wird die volle Stundengebühr fällig.

5.3. Bei zu geringen Teilnehmerzahlen kann ein Gruppenkurs durch die Hundeschule abgesagt werden. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet.

5.4. Die Hundeschule behält sich vor, aus wichtigem Grunde, bspw. im Falle von Krankheit, ohne dass eine Vertretung organisiert werden kann, einzelne Unterrichts- bzw. Leistungseinheiten abzusagen. Die Stunden werden in diesen Fällen bis spätestens drei Monate nach Ende des Gruppenkurses nachgeholt. Sollte ein Nachholen der ausgefallenen Stunden seitens der Hundeschule nicht möglich sein, erhält der Kunde die bereits gezahlte, auf den Ausfall entfallende Gebühr erstattet.
Eine Haftung für Schäden, die darüber hinausgehen, entfällt.

6. SCHLECHTWETTER

6.1. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte das Wetter so schlecht sein, dass Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer besteht, so handelt es sich um einen Fall von höherer Gewalt (vgl. nächster Unterpunkt).

6.2. In Fällen höherer Gewalt ist die Hundeschule von der Pflicht zur Leistung befreit.
Ein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung der Unterrichtseinheit besteht in diesem Falle nicht.

6.3. Umstände höherer Gewalt sind unvorhergesehene, von außen kommende Ereignisse, die auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abgewendet werden können. Hierzu zählen z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Brände etc. soweit diese bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt waren.
Der Kunde bleibt im Falle höherer Gewalt zahlungspflichtig.

7. HAFTUNG

7.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt. Dieses gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

7.2. Die Hundeschule haftet insbesondere nicht für Sach- oder Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

7.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundeschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.4. Der Kunde ist allein und ausschließlich für seinen Hund verantwortlich.
Er haftet für alle Schäden und Verletzungen, die durch seinen Hund entstehen, während er sich auf dem Schulungsgelände, im Unterricht, auf dem Weg dorthin oder von diesem weg befindet. Diese Verantwortung wird nicht dadurch begrenzt, dass der Teilnehmer auf Veranlassung der Hundeschule handelt. Das erstreckt sich auch auf die Aufforderung der Hundeschule an den Teilnehmer, den Hund von der Leine zu lassen.

7.5. Ebenso haftet die Hundeschule nicht für Schäden, die durch Diebstahl oder sonstigen Verlust während der Unterrichtseinheiten (einschließlich An- und Abfahrt, Begrüßung, Verabschiedung usw.) entstehen.

7.6. Der Kunde nimmt am Unterricht auf uneingeschränkt eigenes Risiko teil und setzt seine Begleitpersonen von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen vorab in Kenntnis.

7.7. Ansprüche und Rechte des Kunden gegen die Hundeschule dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde weist ein berechtigtes Interesse nach.

8. GEISTIGES EIGENTUM/URHEBERRECHT/TON- UND BILDAUFNAHMEN

8.1. Unterrichtsunterlagen, die von der Hundeschule an die Kunden übergeben werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule nicht in Teilen oder als Ganzes in irgendeiner Form verarbeitet, verändert, vervielfältigt oder verbreitet werden.

8.2. Mit der Anmeldung zur Hundeschule erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Hundeschule sämtliche Film- und Fotomaterialien, die von dieser im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Hundeschule erstellt werden, für Zwecke der Werbung und Darstellung der Hundeschule nutzen darf.

8.3. Bei Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Kunden wird die Hundeschule vorab die Genehmigung des Kunden einholen.

9. VERTRAGSSPRACHE, RECHT, GERICHTSSTAND, SCHLICHTUNG, SCHRIFTFORM

9.1. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Ebenso erfolgt die weitere Durchführung des Vertrages in der deutschen Sprache. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt das nur insoweit als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Gerichtsstand ist der Sitz der Hundeschule, soweit der Kunde kein Verbraucher, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.2. Die Hundeschule ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren weder bereit noch verpflichtet.

9.3. Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform, auch Vereinbarungen,
auf diese Schriftform zu verzichten.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

10.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

10.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 23.08.2023